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BVerwG, 12.02.1990 - 9 B 507.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Maßgeblichkeit auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts - Auswirkungen der verfahrensbedingten Duldung eines Ausländers auf die Hauptsache
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.10.1989 - 24 B 86.30732
- BVerwG, 12.02.1990 - 9 B 507.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 9 B 507.89
Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß auslaufendem und ausgelaufenem Recht eine grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zukommt (Beschluß vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - ; Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).Es wäre jedenfalls Sache des Beklagten gewesen, dies genau und im einzelnen darzulegen (Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - a.a.O.).
- BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 9 B 507.89
Gründe für eine Ausnahme von dieser Regel, wie sie das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - ) in einem Fall angenommen hat, in dem die Fassung des aufgehobenen Gesetzes für die auf ihrer Grundlage erlassenen gemeindlichen Gebührensatzungen unverändert von Bedeutung blieb, liegen hier nicht vor.